Du hast wenig Eigenkapital und brauchst einen Kredit? Dann könntest Du Unterstützung von der KfW-Bank, der NRW Bank, oder der Bürgschaftsbank NRW erhalten.
Bis zu 10.500 Euro können Handwerksmeisterinnen und -meister für die erstmalige Existenzgründung oder Nachfolge beantragen.
Ob Arbeitsamt oder Jobcenter – bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld kann Dir ein Zuschuss für die Anlaufphase Deines Handwerksbetriebes gewährt werden.
Du hast eine zukunftweisende innovative Idee? Sie könnte dank des Gründerstipendiums NRW 12.000 Euro wert sein.
Wichtig! Informiere Dich noch vor Deiner Gründung oder Übernahme über Finanzierungshilfen und Fördermittel, um dir keine der vielen Möglichkeiten entgehen zu lassen.
Lass Dich beraten durch das Team der Handwerkskammer Düsseldorf!