Wir haben uns bei HWK-Betriebsberater Florian Dreyer erkundigt, wie hoch der Zuschuss ist, wer die Prämie erhalten kann und was bei Antragsstellung zu beachten ist:
MUTIG: Florian, was und wie hoch ist eigentlich die Meistergründungsprämie NRW?
Florian Dreyer: Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Starthilfe für Gründungen im Handwerk in Nordrhein-Westfalen. Dazu werden Investitionskosten, z.B. für ein Kfz, Werkzeug, EDV, Ladenausstattung usw. in Höhe von maximal 11.500 Euro vom Land NRW erstattet.
„Das Land NRW kann Gründungen im Handwerk mit bis zu 11.500 Euro bezuschussen.“
-Florian Dreyer
Die Übernahme eines bestehenden Betriebs wird darüber hinaus mit 2.000 Euro extra belohnt. Handwerksmeisterinnen in Berufen, in denen Frauen stark unterrepräsentiert sind, erhalten einen zusätzlichen Bonus.
Voraussetzungen
MUTIG: Können außer Meisterinnen und Meistern im Handwerk auch andere Personen diesen Zuschuss vom Land NRW erhalten?
Florian Dreyer: Antragsberechtigt sind, wie der Name schon sagt, vor allem Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Zusätzlich können auch Personen mit einem dem Meister gleichgestellten Status, wie Ingenieurinnen und Ingenieure oder Technikerinnen und Techniker, die Prämie beantragen. Die Berechtigung muss dann im Einzelfall geprüft werden. Dies gilt auch für Personen, die eine volle Gleichwertigkeitsfeststellung, der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, erhalten haben.
MUTIG: Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist also zunächst die Qualifikation der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers. Gibt es darüber hinaus weitere Auflagen?
Florian Dreyer: Ja, es gibt tatsächlich mehrere Einschränkungen zu beachten:
- Die Prämie gilt für die erstmalige Gründung im Handwerk. Das heißt, wer schon einmal haupterwerblich im Handwerk selbstständig war, ist ausgeschlossen.
- An die Prämie ist die Schaffung von mindestens einem Arbeitsplatz geknüpft. Das können aber auch zwei Teilzeitstellen oder ein Ausbildungsplatz sein. Minijobs gelten nicht! Für die Einstellung hat man in der Regel 24 Monate ab der Gründung Zeit. Bei einer Übernahme reicht es, wenn die bestehenden Arbeitsplätze erhalten bleiben.
- Die für die Gründung benötigten Mittel dürfen 100.000 € bei einer Neugründung oder 250.000 € bei einer Übernahme nicht überschreiten. Allerdings werden nicht alle Gründungskosten berücksichtigt, z. B. Umbauten oder Pufferpositionen. Also, im Zweifel erstmal nicht von den Grenzen abschrecken lassen.
- Und ganz wichtig: Es darf mit der Gründung erst nach der erfolgreichen Antragsstellung begonnen werden. Bloß nicht vorschnell Verträge unterschreiben oder Eintragungen vornehmen lassen!
MUTIG: Was ist, wenn man zu zweit oder mit mehreren Personen gründen möchte?
Florian Dreyer: Auch das ist bei der Meistergründungsprämie möglich. Es darf jedoch nur einer der Gründenden die Prämie beantragen, und dieser muss mindestens 50 % der Anteile am Unternehmen halten.hmen halten.
Die Antragsstellung
MUTIG: Wie können Interessierte die Meistergründungsprämie beantragen?
Florian Dreyer: Der Antrag muss über die zuständige Handwerkskammer bei der Bewilligungsbehörde, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH), gestellt werden. Alle Personen, die sich im Regierungsbezirk Düsseldorf selbstständig machen möchten, wenden sich dafür an die Handwerkskammer Düsseldorf. Für den Antrag werden ein Konzeptpapier und verschiedene Planungsrechnungen benötigt – also das, was man landläufig als Businessplan bezeichnet. Dieser muss speziellen Anforderungen genügen. Zusätzlich gibt die Handwerkskammer eine Stellungnahme zu dem Gründungsvorhaben ab.
MUTIG: Das klingt kompliziert!
Florian Dreyer: Der Weg in die Selbstständigkeit ist sicherlich mit Hürden verbunden, aber auch kein Hexenwerk. Genauso ist es mit der Meistergründungsprämie. Das Team der Handwerkskammer bietet eine ganzheitliche Beratung vor, während und auch nach der Gründung bzw. Übernahme an. Die Erstellung von Konzeptpapier und von Planungsrechnungen ist ein Teil unseres Unterstützungsangebots und sollte sorgfältig vorbereitet werden. Mit Hilfe des Businessplans können Gründerinnen und Gründer prüfen, ob ihre Geschäftsidee überhaupt umsetzbar ist. Im zweiten Schritt werden das Konzeptpapier und die Planungsrechnungen auch für die Beantragung von Krediten benötigt. Schließlich wollen sich Banken davon überzeugen, dass das Geschäftsmodell tragfähig ist. In der Beratung helfen wir, die Gründungsidee in die geforderten Unterlagen zu übersetzen und weiterzuentwickeln. Der Antrag zur Meistergründungsprämie ist somit ein Baustein in unserer Gründungsberatung.
MUTIG: Ist die Beratung mit Kosten verbunden?
Florian Dreyer: Nein, die Beratung bei den Handwerkskammern ist für Gründende und Übernehmende im Handwerk komplett kostenlos.
„Wichtig: Überstürztes Handeln kann zum Förderausschluss führen. Nimm daher Kontakt zu uns auf, bevor die ersten Unterschriften gesetzt werden.“
-Florian Dreyer
MUTIG: Wann sollte ich am besten Kontakt zur Handwerkskammer Düsseldorf aufnehmen?
Florian Dreyer: So früh wie möglich. Selbst wenn man sich noch nicht sicher ist, ob man den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte. In der Gründungsberatung können wir erste Fragen klären, die Meilensteine auf dem weiteren Weg zur erfolgreichen Gründung aufzeigen und die verschiedenen Möglichkeiten einer Selbstständigkeit – Neugründung oder Betriebsübernahme – diskutieren. Natürlich kann man aber auch nur für die Antragsstellung der Meistergründungsprämie zu uns kommen. Wir besprechen dann das Vorhaben, checken ob alle Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen und stellen gemeinsam mit dem Gründenden den Antrag bei der Bewilligungsbehörde.
MUTIG: Was passierte nachdem der Antrag gestellt ist? Wie lange dauert es in der Regel, bis der Antrag bewilligt wird?
Florian Dreyer: Erfahrungsgemäß werden die Anträge sehr zügig durch die zuständige Landes-Gewerbeförderungsstelle bearbeitet. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, kann man mit der Gründung starten – Verträge unterschreiben, das Unternehmen anmelden usw. Wichtig: Nachdem die ersten Ausgaben getätigt wurden, kann das bewilligte Geld auch abgerufen werden. Wie das genau funktioniert, erklären wir bei der Antragsstellung.
MUTIG: Florian, vielen Dank für deine Ausführungen!
Schnellcheck
- Du möchtest einen Handwerksbetrieb in NRW gründen oder übernehmen?
- Du bist Meisterin bzw. Meister in deinem Gewerk oder verfügst über einen gleichgestellten Abschluss?
- Du warst bisher noch nicht im Handwerk selbstständig (Haupterwerb)?
- Du planst in den ersten 24 Monaten nach der Gründung mindestens einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu schaffen, bzw. nach der Übernahme alle Arbeitsplätze zu erhalten?
- Du hast noch nicht mit der Gründung begonnen?
Dann hast du wahrscheinlich Chancen auf die Meistergründungsprämie. Komm zu uns in die Beratung!