Online-Marketing: Konferenz für das Handwerk

Arbeitgebermarke

Der Vormittag mit den Themen Arbeitgebermarke, Stellenanzeige und Funnelmarketing hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig eine gute Sichtbarkeit von Handwerksbetrieben ist. Eine Arbeitgebermarke bildete zum Beispiel die Holzem Bedachungen GmbH aus Bad Neuenahr mit ihrer Kampagne „First Arbeitgeber“ und konnte sich so regional und online als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Eine witzige, coole Stellenanzeige mit Foto oder – noch besser – mit einem Video generiert mehr Klicks auf die Homepage. Ein so genannter „Funnel“ auf der Job-Landingpage sorgt zudem dafür, Bewerbende von der ersten Information auf der Homepage bis zur abgeschlossenen Bewerbung perfekt abzuholen.




©DALL-E, Handwerkskammer Ulm

Social-Media-Strategie

Am Nachmittag erhielten wir weitere inspirierende Einblicke aus der Praxis: Florian Hemmersbach von Dein Dach by Hemmersbach, und Steven Pakasathanan von PakaInvest berichteten sehr erfrischend, wie sie erfolgreich Personal über Instagram gefunden haben. Fazit: Ohne Strategie geht gar nichts! Felipe Bergmann-Segovia von FBS-Solution zeigte, wie man eine Werbekampagne in sozialen Netzwerken plant und aufsetzt. Besonders wichtig: Auch der „After-Bewerbungsprozess“ sollte strukturiert ablaufen. Spätestens nach 48 Stunden muss auf eine Bewerbung reagiert werden, am besten telefonisch!
Welche Arten von Videos auf Instagram und Facebook bei den „wechselwilligen“ Fachkräften ganz gut ankommen, erklärte Joschka Schilhab von jobjabi.de. Sein Tipp: Vor jedem Videodreh eine Anforderungsanalyse erstellen und die betrieblichen Benefits herausarbeiten. Hierzu lohnt es sich die Mitarbeitenden zu befragen! Funktioniert das Video im Testlauf besonders gut, kann es mit zusätzlichem Budget als Werbeanzeige gepuscht werden und so noch mehr Personen erreichen.

Viele Chefinnen und Chefs sind offenbar beim Online-Recht noch sehr unsicher.“

-Sarah Eichhorn

Online-Recht

Die Rechtsanwälte Dr. Lars Grupe und Tim Günther beleuchteten abschließend die rechtlichen Anforderungen an den Webauftritt und die geschäftliche Social-Media-Nutzung. Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass ein Impressum mit zwei Klicks erreichbar sein muss und dass eine Bankverbindung im Impressum nichts zu suchen hat! Hier fiel mir auf, dass besonders viele Fragen im Chat gestellt wurden – ein Zeichen dafür, dass viele Chefinnen und Chefs offenbar beim Online-Recht noch sehr unsicher sind!

Wer seinen Betrieb mutlos und ohne Visionen führt, muss sich nicht wundern, wenn Fachkräfte und Auszubildende kein Interesse haben!

-Sarah Eichhorn

Im Laufe der Konferenz fragte ein Teilnehmer im Chat, ob es für „ältere“ Geschäftsführer im Handwerk nicht sowieso schwerer sei, neue Mitarbeitende anzuwerben. Diese Frage hat mich bewegt, weil sie meinen Beratungsalltag – gerade beim Thema Betriebsübernahme – widerspiegelt. Die Protagonisten der OMH-Konferenz haben so schön gezeigt, wie es funktionieren kann. Und mir fiel ein Zitat des Modeschöpfers Karl Lagerfeld dazu ein: «Jogginghosen sind das Zeichen einer Niederlage. Man hat die Kontrolle über sein Leben verloren und dann geht man eben in Jogginghosen auf die Straße.» Übertragen auf den betrieblichen Alltag bedeutet das für mich: Wer – egal ob jung oder alt – seinen „Jogginghosen-Betrieb“ mutlos und ohne Visionen führt, muss sich nicht wundern, wenn Fachkräfte und Auszubildende kein Interesse haben!


E-Rechnung: Aktionstag 2025

Mit verantwortlich für die Organisation und Umsetzung des Aktionstags war HWK-Betriebsberater Tobias Vogel. Im Gespräch mit der MUTIG-Redaktion berichtet er vom Aktionstag und erläutert, welche Chancen die Einführung der E-Rechnung bietet.

Rückblick auf den Aktionstag E-Rechnung

MUTIG: Tobias, Du hattest beim „AKTIONSTAG: E-Rechnung 2025 – Ist Ihr Unternehmen startklar?“ am 28.01.2025 einen aktiven Part. Wie war die Stimmung?

Tobias Vogel: Zunächst dachten einige: „Oh je, jetzt kommt noch mehr Bürokratie!“ Aber schon der Eingangsvortrag wie auch die Aussagen in der Podiumsdiskussion haben klar gemacht, dass die Einführung der E-Rechnung auch vieles vereinfachen kann: man kann Zeit und Kosten sparen, Fehler reduzieren, die Buchhaltung verbessern und die Effizienz und Transparenz insgesamt steigern. Das Feedback war darauf war durchaus positiv.

MUTIG: Was hat die Veranstaltung aus Deiner Sicht besonders gemacht?

Tobias Vogel: Wir haben den Teilnehmenden nicht nur trockene Theorie präsentiert, sondern echte Praxisbeispiele, Software-Demos und die Erfolgsgeschichte eines Handwerksbetriebes im Bereich Sanitär und Heizungsbau. Damit konnten wir zeigen, dass die Umstellung auch für kleine und mittlere Unternehmen problemlos möglich ist.

E-Rechnungen können ein Turbo fürs Handwerk sein

-Tobias Vogel

MUTIG: Können gerade auch Gründerinnen und Gründer sowie Übernehmende davon profitieren?

Tobias Vogel: Absolut. Wer neu startet oder übernimmt, kann viele Prozesse direkt modern aufsetzen. E-Rechnungen können ein Turbo fürs Handwerk sein – weniger Zettelwirtschaft, mehr Zeit fürs Kerngeschäft!




Aktionstag E-Rechnung 2025: Moderations- und Referententeam.

Die E-Rechnung als Chance für Handwerksbetriebe

MUTIG: Seit dem 01.01.2025 ist die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend. Was bedeutet das konkret für Handwerksbetriebe?

Tobias Vogel: Kernpunkt ist, dass zunächst alle Betriebe jetzt E-Rechnungen digital empfangen können müssen. Ab 2027 bzw. 2028 – je nach Umsatz – müssen dann auch alle Betriebe mit wenigen Ausnahmen E-Rechnungen versenden. „Papierstapel adé!“, würde ich sagen. Am Anfang braucht es etwas Umgewöhnung, aber danach läuft vieles schneller und transparenter.

MUTIG: Welche Vorteile siehst Du im digitalen Rechnungsversand?

Tobias Vogel: Durch E-Rechnungen lassen sich Verwaltungsabläufe optimieren und dadurch kommen auch Zahlungen schneller rein. Unternehmerinnen und Unternehmer sparen Geld bei Porto und Material, und dank Automatisierung bleibt mehr Zeit für das Wesentliche.

Einmal eingerichtet, dann geht’s wie von selbst.“

-Tobias Vogel

MUTIG: Was rätst Du Unternehmen, die noch zögern?

Tobias Vogel: Man sollte sich zunächst ein konkretes Software-Einstiegsmodell suchen, um die E-Rechnung im Betrieb nutzen zu können. Auf dem Aktionstag haben wir gezeigt, dass es verschiedene Softwarelösungen gibt, die sich anpassen lassen – vom einfachen Basismodell bis zu komplexeren Plattformen. Einmal eingerichtet, dann geht‘s wie von selbst!

Schnellcheck

  • Rechtzeitig starten: Wer früh umstellt, spart Zeit, Geld und Nerven.
  • Geeignete Software auswählen: Es gibt für jede Betriebsgröße passende Lösungen.
  • Vorteile sehen: E-Rechnungen beschleunigen Zahlungen und reduzieren Papierkram.
  • Netzwerk aufbauen: Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten erleichtert den Einstieg.




Auch Du willst die Chancen der E-Rechnung für Dich nutzen? Die HWK Düsseldorf bietet mit praxisorientierten Seminaren und Beratung laufend Unterstützung.


Meistergründung: Prämie NRW

Wir haben uns bei HWK-Betriebsberater Florian Dreyer erkundigt, wie hoch der Zuschuss ist, wer die Prämie erhalten kann und was bei Antragsstellung zu beachten ist:

MUTIG: Florian, was und wie hoch ist eigentlich die Meistergründungsprämie NRW?

Florian Dreyer: Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Starthilfe für Gründungen im Handwerk in Nordrhein-Westfalen. Dazu werden Investitionskosten, z.B. für ein Kfz, Werkzeug, EDV, Ladenausstattung usw. in Höhe von maximal 11.500 Euro vom Land NRW erstattet.

„Das Land NRW kann Gründungen im Handwerk mit bis zu 11.500 Euro bezuschussen.“

-Florian Dreyer

Die Übernahme eines bestehenden Betriebs wird darüber hinaus mit 2.000 Euro extra belohnt. Handwerksmeisterinnen in Berufen, in denen Frauen stark unterrepräsentiert sind, erhalten einen zusätzlichen Bonus.

Voraussetzungen

MUTIG: Können außer Meisterinnen und Meistern im Handwerk auch andere Personen diesen Zuschuss vom Land NRW erhalten?

Florian Dreyer: Antragsberechtigt sind, wie der Name schon sagt, vor allem Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Zusätzlich können auch Personen mit einem dem Meister gleichgestellten Status, wie Ingenieurinnen und Ingenieure oder Technikerinnen und Techniker, die Prämie beantragen. Die Berechtigung muss dann im Einzelfall geprüft werden. Dies gilt auch für Personen, die eine volle Gleichwertigkeitsfeststellung, der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, erhalten haben.

MUTIG: Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist also zunächst die Qualifikation der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers. Gibt es darüber hinaus weitere Auflagen?

Florian Dreyer: Ja, es gibt tatsächlich mehrere Einschränkungen zu beachten:

  • Die Prämie gilt für die erstmalige Gründung im Handwerk. Das heißt, wer schon einmal haupterwerblich im Handwerk selbstständig war, ist ausgeschlossen.
  • An die Prämie ist die Schaffung von mindestens einem Arbeitsplatz geknüpft. Das können aber auch zwei Teilzeitstellen oder ein Ausbildungsplatz sein. Minijobs gelten nicht! Für die Einstellung hat man in der Regel 24 Monate ab der Gründung Zeit. Bei einer Übernahme reicht es, wenn die bestehenden Arbeitsplätze erhalten bleiben.
  • Die für die Gründung benötigten Mittel dürfen 100.000 € bei einer Neugründung oder 250.000 € bei einer Übernahme nicht überschreiten. Allerdings werden nicht alle Gründungskosten berücksichtigt, z. B. Umbauten oder Pufferpositionen. Also, im Zweifel erstmal nicht von den Grenzen abschrecken lassen.
  • Und ganz wichtig: Es darf mit der Gründung erst nach der erfolgreichen Antragsstellung begonnen werden. Bloß nicht vorschnell Verträge unterschreiben oder Eintragungen vornehmen lassen!




MUTIG: Was ist, wenn man zu zweit oder mit mehreren Personen gründen möchte?

Florian Dreyer: Auch das ist bei der Meistergründungsprämie möglich. Es darf jedoch nur einer der Gründenden die Prämie beantragen, und dieser muss mindestens 50 % der Anteile am Unternehmen halten.

Die Antragsstellung

MUTIG: Wie können Interessierte die Meistergründungsprämie beantragen?

Florian Dreyer: Der Antrag muss über die zuständige Handwerkskammer bei der Bewilligungsbehörde, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH), gestellt werden. Alle Personen, die sich im Regierungsbezirk Düsseldorf selbstständig machen möchten, wenden sich dafür an die Handwerkskammer Düsseldorf.  Für den Antrag werden ein Konzeptpapier und verschiedene Planungsrechnungen benötigt – also das, was man landläufig als Businessplan bezeichnet. Dieser muss speziellen Anforderungen genügen. Zusätzlich gibt die Handwerkskammer eine Stellungnahme zu dem Gründungsvorhaben ab.

MUTIG: Das klingt kompliziert!

Florian Dreyer: Der Weg in die Selbstständigkeit ist sicherlich mit Hürden verbunden, aber auch kein Hexenwerk. Genauso ist es mit der Meistergründungsprämie. Das Team der Handwerkskammer bietet eine ganzheitliche Beratung vor, während und auch nach der Gründung bzw. Übernahme an. Die Erstellung von Konzeptpapier und von Planungsrechnungen ist ein Teil unseres Unterstützungsangebots und sollte sorgfältig vorbereitet werden. Mit Hilfe des Businessplans können Gründerinnen und Gründer prüfen, ob ihre Geschäftsidee überhaupt umsetzbar ist. Im zweiten Schritt werden das Konzeptpapier und die Planungsrechnungen auch für die Beantragung von Krediten benötigt. Schließlich wollen sich Banken davon überzeugen, dass das Geschäftsmodell tragfähig ist. In der Beratung helfen wir, die Gründungsidee in die geforderten Unterlagen zu übersetzen und weiterzuentwickeln. Der Antrag zur Meistergründungsprämie ist somit ein Baustein in unserer Gründungsberatung.

MUTIG: Ist die Beratung mit Kosten verbunden?

Florian Dreyer: Nein, die Beratung bei den Handwerkskammern ist für Gründende und Übernehmende im Handwerk komplett kostenlos.

„Wichtig: Überstürztes Handeln kann zum Förderausschluss führen. Nimm daher Kontakt zu uns auf, bevor die ersten Unterschriften gesetzt werden.“

-Florian Dreyer

MUTIG: Wann sollte ich am besten Kontakt zur Handwerkskammer Düsseldorf aufnehmen?

Florian Dreyer: So früh wie möglich. Selbst wenn man sich noch nicht sicher ist, ob man den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte. In der Gründungsberatung können wir erste Fragen klären, die Meilensteine auf dem weiteren Weg zur erfolgreichen Gründung aufzeigen und die verschiedenen Möglichkeiten einer Selbstständigkeit – Neugründung oder Betriebsübernahme – diskutieren. Natürlich kann man aber auch nur für die Antragsstellung der Meistergründungsprämie zu uns kommen. Wir besprechen dann das Vorhaben, checken ob alle Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen und stellen gemeinsam mit dem Gründenden den Antrag bei der Bewilligungsbehörde.

MUTIG: Was passierte nachdem der Antrag gestellt ist? Wie lange dauert es in der Regel, bis der Antrag bewilligt wird?

Florian Dreyer: Erfahrungsgemäß werden die Anträge sehr zügig durch die zuständige Landes-Gewerbeförderungsstelle bearbeitet. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, kann man mit der Gründung starten – Verträge unterschreiben, das Unternehmen anmelden usw. Wichtig: Nachdem die ersten Ausgaben getätigt wurden, kann das bewilligte Geld auch abgerufen werden. Wie das genau funktioniert, erklären wir bei der Antragsstellung.

MUTIG: Florian, vielen Dank für deine Ausführungen!

Schnellcheck

  • Du möchtest einen Handwerksbetrieb in NRW gründen oder übernehmen?
  • Du bist Meisterin bzw. Meister in deinem Gewerk oder verfügst über einen gleichgestellten Abschluss?
  • Du warst bisher noch nicht im Handwerk selbstständig (Haupterwerb)?
  • Du planst in den ersten 24 Monaten nach der Gründung mindestens einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu schaffen, bzw. nach der Übernahme alle Arbeitsplätze zu erhalten?
  • Du hast noch nicht mit der Gründung begonnen?




Dann hast du wahrscheinlich Chancen auf die Meistergründungsprämie. Komm zu uns in die Beratung!